Ebenfalls als Beispiel des Siedlungsbaus in den 1930er Jahren wurde das Ensemble Auersreihe 7 und Grosseweg 8-10 unter Schutz gestellt.
Die von 1930 datierenden Pläne sind von Ernst H. Dorendorf unterschrieben, der Bauherr ist nicht verzeichnet.
Die Gebäude sind im Zusammenhang mit den Arbeiten des Denkmalschutzamtes (ca. 1979-1982) der Großwohnsiedlungen der Weimarer Republik erfasst und als Baudenkmale bewertet, wenngleich nicht in die Denkmalliste (nach altem Recht) eingetragen worden. Ein speziell auf diese Gebäude formuliertes Gutachten gibt es nicht. Generell lässt sich sagen, dass es sich zumindest um gut überlieferte Bauwerke dieser Gattung handelt, noch dazu in der Architektursprache des "Neuen Bauens", also sachliche Architektur.